HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)
Budgets beginnen bei CHF 300'000. Unter diesem Betrag können wir unseren massgeschneiderten Service nicht garantieren.
Garon bietet ein komplettes Projektmanagement. Plan-only-Dienste werden nicht separat angeboten.
Ja, das ist eine unserer Spezialitäten. Wir bieten bis zu drei validierte Grundstücke mit städtebaulicher Analyse und Bebauungspotenzial an.
Unsere Projekte werden von zertifizierten Schweizer Architekten und Spezialisten entworfen, die entsprechend Ihrem bevorzugten Stil ausgewählt werden.
Ja. Wir nutzen KI, um Zeitpläne zu optimieren, die Qualität zu kontrollieren und regelmäßig Renderings und Berichte für unsere Kunden zu erstellen.
Die Gebühren für die Grundstückssuche variieren zwischen 3 % und 5 % des Kaufpreises, abhängig von der Komplexität des Projekts und der Anzahl der geprüften Angebote. Der Betrag wird nur erhoben, wenn der Kunde eines der vorgeschlagenen Grundstücke kauft.
Die Gebühren werden als Prozentsatz der Gesamtkosten der Arbeit berechnet:
• 15 % bis 18 % für Neubauten
• 20 % bis 23 % für Renovierungsprojekte
Diese Prozentsätze decken die Phasen Studie, Design, Berechtigungsmanagement und Site-Monitoring ab.
Die Kosten hängen von der Lage, den Materialien, dem Ausbaugrad und den eingesetzten Technologien (Hausautomation, Energieeffizienz usw.) ab:
• Ab 4.000 CHF/m²
• Bis zu 7.000 CHF/m² für High-End-Projekte
Alle Berechnungen erfolgen nach den Empfehlungen der Schweizer SIA-Norm.
Alle Arbeiten beginnen erst nach Vertragsunterzeichnung und Eingang der vereinbarten Anzahlung. Vor diesem Zeitpunkt besteht keine Verpflichtung.
Garon bereitet die gesamte Akte vor und reicht sie bei der Gemeinde ein, verwaltet den Austausch und kümmert sich um etwaige Einwände.
Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der Gemeinde und Garon kann nicht für eine behördliche Ablehnung verantwortlich gemacht werden.
Eine Rechtsvertretung ist im Hauptvertrag nicht enthalten.
Bei Bedarf kann diese Leistung Gegenstand eines zusätzlichen Vertrages sein, insbesondere im Falle eines Widerspruchs- oder Berufungsverfahrens.
Budgets beginnen bei CHF 300'000. Unter diesem Betrag können wir unseren massgeschneiderten Service nicht garantieren.
Garon bietet ein komplettes Projektmanagement. Plan-only-Dienste werden nicht separat angeboten.
Ja, das ist eine unserer Spezialitäten. Wir bieten bis zu drei validierte Grundstücke mit städtebaulicher Analyse und Bebauungspotenzial an.
Unsere Projekte werden von zertifizierten Schweizer Architekten und Spezialisten entworfen, die entsprechend Ihrem bevorzugten Stil ausgewählt werden.
Ja. Wir nutzen KI, um Zeitpläne zu optimieren, die Qualität zu kontrollieren und regelmäßig Renderings und Berichte für unsere Kunden zu erstellen.
Die Gebühren für die Grundstückssuche variieren zwischen 3 % und 5 % des Kaufpreises, abhängig von der Komplexität des Projekts und der Anzahl der geprüften Angebote. Der Betrag wird nur erhoben, wenn der Kunde eines der vorgeschlagenen Grundstücke kauft.
Die Gebühren werden als Prozentsatz der Gesamtkosten der Arbeit berechnet:
• 15 % bis 18 % für Neubauten
• 20 % bis 23 % für Renovierungsprojekte
Diese Prozentsätze decken die Phasen Studie, Design, Berechtigungsmanagement und Site-Monitoring ab.
Die Kosten hängen von der Lage, den Materialien, dem Ausbaugrad und den eingesetzten Technologien (Hausautomation, Energieeffizienz usw.) ab:
• Ab 4.000 CHF/m²
• Bis zu 7.000 CHF/m² für High-End-Projekte
Alle Berechnungen erfolgen nach den Empfehlungen der Schweizer SIA-Norm.
Alle Arbeiten beginnen erst nach Vertragsunterzeichnung und Eingang der vereinbarten Anzahlung. Vor diesem Zeitpunkt besteht keine Verpflichtung.
Garon bereitet die gesamte Akte vor und reicht sie bei der Gemeinde ein, verwaltet den Austausch und kümmert sich um etwaige Einwände.
Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der Gemeinde und Garon kann nicht für eine behördliche Ablehnung verantwortlich gemacht werden.
Eine Rechtsvertretung ist im Hauptvertrag nicht enthalten.
Bei Bedarf kann diese Leistung Gegenstand eines zusätzlichen Vertrages sein, insbesondere im Falle eines Widerspruchs- oder Berufungsverfahrens.
